Allgemeine Geschäftsbedingungen

Artikel 1: Definitionen

King of Nutrition, mit Sitz in Nieuwegein, Handelsregisternummer 78165741, wird in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Verkäufer bezeichnet. Die Gegenpartei des Verkäufers wird in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Käufer bezeichnet. Parteien sind Verkäufer und Käufer zusammen. Mit dem Vertrag ist der Kaufvertrag zwischen den Parteien gemeint.

Artikel 2: Anwendbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Diese Bedingungen gelten für alle Angebote, Offerten, Verträge und Lieferungen von Dienstleistungen oder Waren durch oder im Namen des Verkäufers. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur zulässig, wenn dies ausdrücklich und schriftlich von den Parteien vereinbart wurde.

Artikel 3: Zahlung

Der vollständige Kaufpreis ist immer sofort im Geschäft zu zahlen. Bei Reservierungen wird in einigen Fällen eine Anzahlung erwartet. In diesem Fall erhält der Käufer einen Nachweis über die Reservierung und die Vorauszahlung. Zahlt der Käufer nicht rechtzeitig, gerät er in Verzug. Bleibt der Käufer in Verzug, ist der Verkäufer berechtigt, seine Verpflichtungen auszusetzen, bis der Käufer seiner Zahlungsverpflichtung nachgekommen ist. Bleibt der Käufer weiterhin in Verzug, wird der Verkäufer die Forderung eintreiben. Die Kosten für diese Eintreibung trägt der Käufer. Diese Inkassokosten werden gemäß der Verordnung über die Vergütung für außergerichtliche Inkassokosten berechnet. Im Falle von Liquidation, Insolvenz, Pfändung oder Zahlungsaufschub des Käufers sind die Forderungen des Verkäufers gegenüber dem Käufer sofort fällig. Verweigert der Käufer seine Mitwirkung bei der Ausführung des Auftrags durch den Verkäufer, ist er dennoch verpflichtet, den vereinbarten Preis an den Verkäufer zu zahlen.

Artikel 4: Angebote, Offerten und Preis

Angebote sind unverbindlich, es sei denn, im Angebot ist eine Annahmefrist genannt. Wird das Angebot nicht innerhalb dieser Frist angenommen, verfällt das Angebot. Lieferzeiten in Offerten sind indikativ und geben dem Käufer bei Überschreitung kein Recht auf Rücktritt oder Schadensersatz, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart. Angebote und Offerten gelten nicht automatisch für Nachbestellungen. Die Parteien müssen dies ausdrücklich und schriftlich vereinbaren. Der auf Angeboten, Offerten und Rechnungen genannte Preis besteht aus dem Kaufpreis einschließlich der geschuldeten Mehrwertsteuer und etwaiger anderer staatlicher Abgaben.

Artikel 5: Widerrufsrecht

Der Verbraucher hat das Recht, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Bestellung ohne Angabe von Gründen zu widerrufen (Widerrufsrecht). Die Frist beginnt ab dem Zeitpunkt, an dem der Verbraucher die (gesamte) Bestellung erhalten hat. Es besteht kein Widerrufsrecht, wenn die Produkte nach seinen Spezifikationen maßgefertigt sind oder nur kurz haltbar sind. Der Verbraucher kann ein Widerrufsformular des Verkäufers verwenden. Der Verkäufer ist verpflichtet, dieses dem Käufer unverzüglich nach dessen Anfrage zur Verfügung zu stellen. Während der Widerrufsfrist wird der Verbraucher sorgfältig mit dem Produkt und der Verpackung umgehen. Er wird das Produkt nur in dem Maße auspacken oder verwenden, wie es notwendig ist, um zu beurteilen, ob er das Produkt behalten möchte. Macht er von seinem Widerrufsrecht Gebrauch, wird er das unbenutzte und unbeschädigte Produkt mit sämtlichem Zubehör und – sofern zumutbar – in der Originalversandverpackung an den Verkäufer zurücksenden, gemäß den vom Unternehmer bereitgestellten angemessenen und klaren Anweisungen.

Artikel 6: Vertragsänderung

Wenn sich während der Ausführung des Vertrags herausstellt, dass für eine ordnungsgemäße Ausführung des Auftrags eine Änderung oder Ergänzung der auszuführenden Arbeiten erforderlich ist, passen die Parteien den Vertrag rechtzeitig und in gegenseitigem Einvernehmen entsprechend an. Wenn die Parteien vereinbaren, den Vertrag zu ändern oder zu ergänzen, kann sich der Zeitpunkt der Fertigstellung dadurch verzögern. Der Verkäufer informiert den Käufer so bald wie möglich darüber. Wenn die Änderung oder Ergänzung des Vertrags finanzielle und/oder qualitative Konsequenzen hat, informiert der Verkäufer den Käufer vorher schriftlich darüber. Wenn die Parteien einen Festpreis vereinbart haben, gibt der Verkäufer an, inwieweit die Änderung oder Ergänzung des Vertrags eine Überschreitung dieses Preises zur Folge hat. Abweichend von Absatz 3 dieses Artikels kann der Verkäufer keine Mehrkosten berechnen, wenn die Änderung oder Ergänzung auf Umständen beruht, die ihm zuzurechnen sind.

Artikel 7: Lieferung und Gefahrenübergang

Sobald der Käufer die gekaufte Ware entgegengenommen hat, geht das Risiko vom Verkäufer auf den Käufer über.

Artikel 8: Untersuchung, Reklamationen

Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Ware zum Zeitpunkt der (Ab-)Lieferung, spätestens jedoch innerhalb kürzester Frist zu untersuchen oder untersuchen zu lassen. Dabei hat der Käufer zu prüfen, ob Qualität und Quantität der gelieferten Ware mit dem vereinbarten übereinstimmen bzw. ob Qualität und Quantität den im normalen (Handels-)Verkehr geltenden Anforderungen entsprechen. Reklamationen bezüglich Beschädigungen, Mängeln oder Verlust der gelieferten Ware müssen innerhalb von 10 Werktagen nach dem Tag der Lieferung schriftlich beim Verkäufer eingereicht werden. Bei berechtigter Beanstandung innerhalb der Frist hat der Verkäufer das Recht, entweder zu reparieren, neu zu liefern oder von der Lieferung zurückzutreten und dem Käufer eine Gutschrift über den entsprechenden Teil des Kaufpreises zu erteilen. Geringfügige und/oder branchenübliche Abweichungen sowie Unterschiede in Qualität, Anzahl, Größe oder Verarbeitung können dem Verkäufer nicht vorgeworfen werden. Beschwerden bezüglich eines bestimmten Produkts haben keinen Einfluss auf andere Produkte oder Teile desselben Vertrags. Nach der Verarbeitung der Ware durch den Käufer werden keine Reklamationen mehr akzeptiert.

Artikel 9: Muster und Modelle

Wurde dem Käufer ein Muster oder Modell gezeigt oder übergeben, wird vermutet, dass dies nur als Anhaltspunkt dient, ohne dass die zu liefernde Sache dem entsprechen muss. Dies gilt nicht, wenn die Parteien ausdrücklich vereinbart haben, dass die zu liefernde Sache dem Muster oder Modell entsprechen soll. Bei Verträgen über Immobilien wird die Angabe der Fläche oder anderer Maße und Bezeichnungen ebenfalls nur als Anhaltspunkt angesehen, ohne dass die zu liefernde Sache dem entsprechen muss.

Artikel 10: Lieferung

Die Lieferung erfolgt „ab Werk/Geschäft/Lager“. Dies bedeutet, dass alle Kosten vom Käufer zu tragen sind. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware zum Zeitpunkt der Lieferung oder Bereitstellung gemäß Vertrag abzunehmen. Verweigert der Käufer die Abnahme oder unterlässt er die Bereitstellung notwendiger Informationen oder Anweisungen für die Lieferung, ist der Verkäufer berechtigt, die Ware auf Kosten und Risiko des Käufers einzulagern. Bei Zustellung ist der Verkäufer berechtigt, etwaige Lieferkosten in Rechnung zu stellen. Benötigt der Verkäufer Daten des Käufers für die Vertragserfüllung, beginnt die Lieferzeit erst, nachdem der Käufer diese Daten bereitgestellt hat. Eine vom Verkäufer angegebene Lieferfrist ist indikativ und niemals eine feste Frist. Bei Überschreitung der Frist muss der Käufer den Verkäufer schriftlich in Verzug setzen. Der Verkäufer ist berechtigt, die Ware in Teillieferungen zu liefern, es sei denn, die Parteien haben schriftlich etwas anderes vereinbart oder die Teillieferung hat keinen selbstständigen Wert. Der Verkäufer ist bei Teillieferungen berechtigt, diese separat in Rechnung zu stellen.

Artikel 11: Höhere Gewalt

Kann der Verkäufer seine Verpflichtungen aus dem Vertrag aufgrund höherer Gewalt nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß erfüllen, haftet er nicht für Schäden, die dem Käufer dadurch entstehen. Unter höherer Gewalt verstehen die Parteien insbesondere jede Umstände, mit denen der Verkäufer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht rechnen konnte und aufgrund derer die normale Vertragserfüllung vom Käufer nicht verlangt werden kann, wie z.B. Krankheit, Krieg oder Kriegsgefahr, Bürgerkrieg und Aufruhr, Unruhen, Sabotage, Terrorismus, Energieausfall, Überschwemmung, Erdbeben, Brand, Betriebsbesetzung, Streiks, Aussperrungen, geänderte behördliche Maßnahmen, Transportprobleme und andere Störungen im Betrieb des Verkäufers. Ferner verstehen die Parteien unter höherer Gewalt die Umstände, dass Zulieferbetriebe, von denen der Verkäufer für die Vertragserfüllung abhängig ist, ihre vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Verkäufer nicht erfüllen, es sei denn, dies ist dem Verkäufer anzulasten. Tritt eine solche Situation ein, werden die Verpflichtungen des Verkäufers gegenüber dem Käufer solange ausgesetzt, wie der Verkäufer nicht leisten kann. Dauert die Situation 30 Kalendertage an, haben die Parteien das Recht, den Vertrag ganz oder teilweise schriftlich zu kündigen. Dauert die höhere Gewalt länger als drei Monate an, hat der Käufer das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Die Kündigung kann nur per Einschreiben erfolgen.

Artikel 12: Abtretung von Rechten

Rechte einer Partei aus diesem Vertrag können nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei abgetreten werden. Diese Bestimmung gilt als eine Klausel mit dinglicher Wirkung gemäß Artikel 3:83, Absatz 2, Bürgerliches Gesetzbuch.

Artikel 13: Eigentumsvorbehalt und Zurückbehaltungsrecht

Die beim Verkäufer vorhandenen und gelieferten Waren und Teile bleiben Eigentum des Verkäufers, bis der Käufer den gesamten vereinbarten Preis bezahlt hat. Bis dahin kann sich der Verkäufer auf sein Eigentumsvorbehalt berufen und die Waren zurücknehmen. Werden die vereinbarten Vorauszahlungen nicht oder nicht rechtzeitig geleistet, hat der Verkäufer das Recht, die Arbeiten auszusetzen, bis der vereinbarte Teil bezahlt ist. Es liegt dann Zahlungsverzug vor. Eine verspätete Lieferung kann dem Verkäufer in diesem Fall nicht vorgeworfen werden. Der Verkäufer ist nicht berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu verpfänden oder anderweitig zu belasten. Der Verkäufer verpflichtet sich, die unter Eigentumsvorbehalt an den Käufer gelieferten Waren gegen Brand, Explosions- und Wasserschäden sowie Diebstahl zu versichern und die Police auf erste Aufforderung zur Einsicht vorzulegen. Sind Waren noch nicht geliefert, aber die vereinbarte Vorauszahlung oder der Preis nicht wie vereinbart bezahlt, hat der Verkäufer ein Zurückbehaltungsrecht. Die Ware wird dann nicht geliefert, bis der Käufer vollständig und wie vereinbart bezahlt hat. Im Falle von Liquidation, Insolvenz oder Zahlungsaufschub des Käufers sind die Verpflichtungen des Käufers sofort fällig.

Artikel 14: Haftung

Jegliche Haftung für Schäden, die aus oder im Zusammenhang mit der Ausführung eines Vertrags entstehen, ist stets auf den Betrag beschränkt, der im jeweiligen Fall von der abgeschlossenen Haftpflichtversicherung ausgezahlt wird. Dieser Betrag wird um den Selbstbehalt gemäß der jeweiligen Police erhöht. Nicht ausgeschlossen ist die Haftung des Verkäufers für Schäden, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Verkäufers oder seiner leitenden Angestellten beruhen.

Artikel 15: Reklamationspflicht

Der Käufer ist verpflichtet, Mängel an den erbrachten Leistungen unverzüglich dem Verkäufer zu melden. Die Reklamation muss eine möglichst detaillierte Beschreibung des Mangels enthalten, damit der Verkäufer angemessen reagieren kann. Ist die Reklamation berechtigt, ist der Verkäufer verpflichtet, den Mangel zu beheben und gegebenenfalls zu ersetzen.

Artikel 16: Garantien

Sofern im Vertrag Garantien enthalten sind, gilt Folgendes. Der Verkäufer garantiert, dass die verkaufte Ware dem Vertrag entspricht, fehlerfrei funktioniert und für den vom Käufer beabsichtigten Gebrauch geeignet ist. Diese Garantie gilt für einen Zeitraum von zwei Kalenderjahren nach Erhalt der Ware durch den Käufer. Die Garantie bezweckt eine Risikoverteilung zwischen Verkäufer und Käufer, sodass die Folgen eines Garantieverstoßes vollständig zu Lasten des Verkäufers gehen und sich der Verkäufer in diesem Fall nicht auf Artikel 6:75 BGB berufen kann. Dies gilt auch, wenn der Mangel dem Käufer bekannt war oder durch Untersuchung bekannt sein konnte. Die Garantie gilt nicht, wenn der Mangel durch unsachgemäßen oder unzweckmäßigen Gebrauch entstanden ist oder wenn der Käufer oder Dritte ohne Zustimmung Änderungen vorgenommen oder versucht haben oder die Ware für nicht vorgesehene Zwecke verwendet wurde. Bezieht sich die Garantie des Verkäufers auf eine von einem Dritten hergestellte Sache, ist die Garantie auf die vom Hersteller gewährte Garantie beschränkt.

Artikel 17: Anwendbares Recht und zuständiges Gericht

Auf jeden Vertrag zwischen den Parteien findet ausschließlich niederländisches Recht Anwendung. Das niederländische Gericht im Bezirk, in dem King of Nutrition seinen Sitz/ seine Praxis/ sein Büro hat, ist ausschließlich zuständig für Streitigkeiten zwischen den Parteien, sofern das Gesetz nicht zwingend anderes vorschreibt. Die Anwendbarkeit des Wiener Kaufrechts ist ausgeschlossen. Werden in einem Gerichtsverfahren eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen als unangemessen belastend angesehen, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt in Kraft.